2. Arbeitsverhältnis, Personal und Entwicklung
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2.2 Weiterbildung
Weiterbildungen Mitarbeitende
1. Grundsatz
RADIX unterstützt die fachliche und persönliche Weiterentwicklung ihrer Mitarbeitenden. Diese Handhabung regelt die Bedingungen und den Umfang der Unterstützung von Weiterbildungen und gilt für alle festangestellten Mitarbeitenden.
Dabei gilt weiter:
RADIX fördert Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit der Mitarbeitenden stehen.
Vorrang haben Weiterbildungen on-the-job, d.h. den Kompetenzaufbau innerhalb der bestehenden Tätigkeit, z.B. durch Tagungen, internen und externen Austausch von Expertise, job rotation, etc.
Die finanzielle und zeitliche Unterstützung für Seminare, CAS etc. steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Mittel.
Weiterbildungsanträge werden von der Geschäftsleitung unter Berücksichtigung betrieblicher Notwendigkeiten und Budgetvorgaben geprüft und bewilligt.
2. Regelung für Weiterbildungen ausserhalb des Projektbudgets
2.1 Finanzielle Unterstützung
RADIX kann einen Teil oder die gesamten Kosten einer Weiterbildung übernehmen.
Der Umfang der Kostenübernahme wird individuell entschieden und richtet sich nach der finanziellen Lage der Stiftung sowie dem Nutzen der Weiterbildung für die Stiftung.
Eine finanzielle Unterstützung kann an eine Rückzahlungspflicht gebunden sein, falls die Person die Stiftung innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Abschluss der Weiterbildung verlässt.
Für ein CAS gilt folgendes: sofern die Bedingungen erfüllt sind, kann RADIX bis zu 50% der Kosten übernehmen. Es besteht eine Rückzahlungspflicht, diese reduziert sich nach Beendigung der Weiterbildung monatlich um 1/36 und endet somit nach 3 Jahren.
2.2 Freistellung für Weiterbildungen
Mitarbeitende können für Weiterbildungen ganz oder teilweise von der Arbeitszeit freigestellt werden.
Die Freistellung erfolgt nach Absprache und unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse.
In der Regel sind berufsbegleitende Weiterbildungen so zu planen, dass sie die laufende Arbeitstätigkeit möglichst wenig beeinträchtigen.
Für ein CAS gilt folgendes: sofern die Bedingungen erfüllt sind, kann RADIX bis zu 50% der Arbeitszeit übernehmen. Die Arbeitszeit wird monetär bei der Rückzahlungspflicht eingerechnet, vgl. 2.1.
2.3 Antragstellung und Bewilligung
Anträge auf Weiterbildungsunterstützung ausserhalb der Projektbudgets werden von der Leitungsperson geprüft und schriftlich an die Geschäftsleitung gerichtet.
Der Antrag soll Angaben zu Inhalt, Dauer, Kosten und Nutzen der Weiterbildung enthalten.
Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt durch die Geschäftsleitung.
2.4 Verbindlichkeit und Evaluierung
Nach Abschluss einer Weiterbildung ausserhalb des Projektbudgets verpflichten sich die Mitarbeitenden, eine kurze Zusammenfassung, ein Feedback oder eine schriftlich erstellte Arbeit zur erworbenen Qualifikation im Team und der Geschäftsleitung abzugeben.
3. Schlussbemerkung
RADIX behält sich vor, diese Handhabung regelmässig zu überprüfen und den finanziellen und betrieblichen Gegebenheiten anzupassen.
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