2. Arbeitsverhältnis, Personal und Entwicklung
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- 2.1 Personalreglement
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2.3 Interne Meldestelle
Richtlinie zur internen Meldestelle betreffend Integrität, Übergriffe und Data-Governance
Gültig ab: 28.08.2026
Verantwortlich: Cornelia Conrad, Geschäftsführerin, Daniel Mettler, Leiter Ressourcen/HR,
Yves Weber, Datenschutzkoordinator
1. Zweck und Zielsetzung
RADIX steht für den Schutz der Gesundheit, Sicherheit und persönlichen Integrität ihrer Mitarbeitenden ein und ist bestrebt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in welchem kritisch hinterfragt wird, Fehler erkannt und benannt werden und systematisch aus ihnen gelernt wird. Alle Mitarbeitenden von RADIX sind gehalten, ihre Handlungen sorgfältig auszuüben, die Qualität und Sicherheit ihrer Tätigkeit fortwährend zu überprüfen und einander professionell, menschlich, respektvoll und mit Wertschätzung zu begegnen.
Vor diesem Hintergrund werden alle Mitarbeitenden von RADIX ermutigt, festgestellte oder vermutete Verstösse gegen interne Regelungen oder gesetzlichen Vorgaben, insbesondere Vorfälle im Zusammenhang mit sexueller Belästigung, Mobbing, Diskriminierung, Machtmissbrauch sowie Verstösse im Bereich Data-Governance, in guten Treuen zu melden.
Die vorliegende Richtlinie informiert über die zur Verfügung stehenden Melde- und Anlaufstelle, das Meldeverfahren sowie mögliche Massnahmen und verfolgt insbesondere nachstehende Ziele:
Schutz der persönlichen Integrität aller Mitarbeitenden von RADIX
Schutz der physischen und psychischen Gesundheit aller Mitarbeitenden von RADIX
Schaffung eines sicheren, respektvollen und diskriminierungsfreien Arbeitsumfeldes
Förderung einer offenen und verantwortungsvollen Organisationskultur
Frühzeitige Erkennung und Vermeidung von Fehlverhalten
Sicherstellung eines vertraulichen, fairen und nachvollziehbaren Meldeprozesses
Sicherstellung rechtskonformer Data-Governance und Informationssicherheit.
2. Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden von RADIX (inkl. Freelancer und Personen in einem Praktikum) in Bezug auf Verhalten und Vorfälle im Rahmen der beruflichen Tätigkeit für RADIX.
3. Melderelevante Vorfälle
Über die Vorgesetzte, resp. das HR oder die interne Meldestelle können festgestellte oder vermutete Verstösse gegen interne Regelungen und gesetzliche Vorgaben in guten Treuen gemeldet werden. Nach Bedarf unterstützt die externe Anlaufstelle Mitarbeitende anonym (sie erstattet keine interne Meldung). Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschliessend, folgende Vorfälle:
sexuelle Belästigung
Mobbing und Diskriminierung
verbale, psychische oder physische Gewalt
Machtmissbrauch
Verstösse gegen interne Richtlinien
Datenschutzverletzungen und Datenmissbrauch
Compliance-Verstösse
Korruption oder sonstiges unethisches Verhalten
Krisensituationen, wie Konflikte.
4. Rollen und Zuständigkeiten
Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung, stellt Ressourcen und unabhängige Verfahren sicher und entscheidet im Falle einer Eskalation über zu treffende Massnahmen.
Leitungspersonen tragen Mitverantwortung für Prävention und Intervention und sind verpflichtet, Hinweise ernst zu nehmen und zu behandeln.
Das HR und die interne Meldestelle nehmen Meldungen entgegen, koordinieren Verfahren, dokumentieren Prozesse.
Die externe Anlaufstelle bietet unabhängige Beratung und Krisenintervention und unterstützt bei Bedarf die Fallbearbeitung.
5. Interne Meldestelle
Zur Meldung von festgestellten oder vermuteten Verstössen gegen interne Regelungen oder gesetzliche Vorgaben steht den Mitarbeitenden von RADIX eine interne Meldestelle zur Verfügung. Diese nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
Entgegennahme und Dokumentation von Meldungen
Einschätzung der Dringlichkeit einer Meldung und der damit verbundenen Risiken
Vermittlung an das HR und/oder Koordination allenfalls weiterer erforderlicher Massnahmen, inkl. Einbezug der Vorgesetzten/Geschäftsleitung und Zusammenarbeit mit externen Fachstellen.
Bilinguale Kontakte Deutsch/Französisch
Name/Funktion: Sara Blaser, Leiterin RADIX Suisse romande (Unterstützung auf D nach Bedarf und in Absprache mit der meldenden Person durch Gisèle Pink, Leiterin RADIX Zentralschweiz).
Mail: blaser@radix.ch
Telefon: 021 544 15 07
Name/Funktion: Alwin Bachmann, stv. Leiter Infodrog
Mail: a.bachmann@infodrog.ch
Telefon: 031 370 08 81
Ergänzend steht das HR zur Verfügung:
Name/Funktion: Daniel Mettler, Leiter Ressourcen/HR
Mail: mettler@radix.ch
Telefon: 044 360 41 03
Name/Funktion: Erika Bourgeois, Mitarbeiterin Ressourcen/HR
Mail: bourgeois@radix.ch
Telefon. 044 360 41 02
6. Externe Anlaufstelle
Zusätzlich zur internen Meldestelle steht den Mitarbeitenden von RADIX eine unabhängige, professionelle externe Anlaufstelle zur Verfügung:
Krisenintervention Schweiz
Untere Vogelsangstrasse 11
8400 Winterthur
Telefon: +41 (0)52 208 03 25
E-Mail: info@kriseninterventionschweiz.ch
Website: https://kriseninterventionschweiz.ch
Die externe Anlaufstelle unterstützt und berät vertraulich bei:
sexuellen Übergriffen
Gewalt
Mobbing
Integritätsverletzungen
Krisenintervention
Konflikten.
Die externe Anlaufstelle macht keine internen Meldungen.
7. Ablauf einer Meldung an die interne Meldestelle
1. Meldung
Die Meldung erfolgt mündlich oder schriftlich – auf Wunsch auch anonym – an die Vorgesetzten oder an die Leitung des HR oder die interne Meldestelle.
2. Eingangsbestätigung
Innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen erfolgt eine Eingangsbestätigung, sofern Kontaktdaten der meldenden Person vorhanden sind.
3. Ersteinschätzung
Die Meldestelle beurteilt Dringlichkeit, Risiken und notwendige Schutzmassnahmen.
4. Sofortmassnahmen
Bei akuter Gefährdung werden sofortige Schutzmassnahmen getroffen.
5. Abklärung
Sachverhalte werden vertraulich, fair und möglichst zeitnah geprüft.
6. Eskalation
Bei schwerwiegenden Vorfällen erfolgen die weiteren Massnahmen durch die Geschäftsleitung. Diese bezieht nach Bedarf externe Fachpersonen ein.
7. Massnahmen
Je nach Fall werden von der Meldestelle in Absprache mit der Leitung Ressourcen/HR und ggf. der Geschäftsleitung Schutzmassnahmen, Gespräche, Mediationen, arbeitsrechtliche Massnahmen oder externe Abklärungen eingeleitet.
8. Rückmeldung
Die meldende Person erhält im rechtlich zulässigen Rahmen eine Rückmeldung zum Verfahren, sofern Kontaktdaten der meldenden Person vorhanden sind.
9. Abschluss und Prävention
Erkenntnisse werden anonymisiert ausgewertet, um daraus Präventionsmassnahmen und Verbesserungen abzuleiten.
8. Schutz von Mitarbeitenden, die eine Meldung erstatten
Alle gemeldeten Informationen werden vertraulich behandelt und nur jenen Personen zugänglich gemacht, die für die Bearbeitung notwendig sind. Gegenüber Vorgesetzten oder anderen Personen werden keine identifizierenden Angaben gemacht, ausser, die meldende Person erteilt dazu ihre explizite Zustimmung. Kann eine Identifikation der meldenden Person aufgrund der Schilderung des Sachverhalts nicht ausgeschlossen werden, wird die meldende Person auf diesen Umstand hingewiesen.
Mitarbeitende, die nach bestem Wissen und Gewissen ein potenzielles Fehlverhalten melden (vgl. Kapitel 1), sind vor Benachteiligungen geschützt.
9. Data-Governance und Dokumentation
Die Bearbeitung von Meldungen erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen sowie interner Richtlinien zur Data-Governance. Dokumentationen werden sicher gespeichert und gegen unbefugten Zugriff geschützt.
Alle Fallakten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies rechtlich oder organisatorisch notwendig ist. Nach Ablauf der Fristen werden Unterlagen datenschutzkonform gelöscht oder anonymisiert.
10. Prävention, Schulung und Sensibilisierung
RADIX informiert und sensibilisiert regelmässig, mindestens im persönlichen TQM und der Einarbeitung von neuen Mitarbeitenden, zu:
respektvollem Verhalten
sexueller Belästigung und Mobbing
psychischer Gesundheit
Meldewegen und Schutzmechanismen
Datenschutz und Data-Governance
Compliance und Integrität
RADIX stellt sicher, dass Leitungspersonen ihre Verantwortung im Umgang mit Meldungen und Konflikten wahrnehmen können.
11. Schlussbestimmungen
Diese Richtlinie wird regelmässig überprüft und bei Bedarf durch die Geschäftsleitung von RADIX angepasst.
Alle Mitarbeitenden von RADIX sind verpflichtet, diese Richtlinie einzuhalten und zur Förderung einer respektvollen und sicheren Arbeitskultur beizutragen.
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