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Handbuch RADIX für Mitarbeitende




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3. September 2026

3. Finanzen, Spesen, Honorare und Unterschriften

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3.1 Reisespesen

Spesenregelung öffentlicher Verkehr

Grundsatz

RADIX orientiert sich an den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung und fördert diese. Das heisst, wir setzen uns für eine gerechte, umweltverträgliche und wirtschaftliche Lösung ein. Dieses Reglement gilt i.d.R. für Mitarbeitende nach der Probezeit.

Regelung

  1. Alle Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, unabhängig von ihrer geschäftlichen Reisetätigkeit, ein persönliches Halbtax-Abonnement über SBB Businesstravel zu lösen, vgl. Anhang I. Das Abo wird danach automatisch jährlich verlängert.

Wer sich für ein Halbtax plus oder ein anderes Abo für Privatreisen auf eigene Kosten interessiert, findet hier Angaben oder kann sich am Schalter oder unter Tel. 0848 44 66 88 beraten lassen.

  1. Geschäftsreisen

a. Mitarbeitende die geschäftlich reisen, registrieren sich einmalig im Business-Abo von RADIX, siehe dazu Anleitung SBB Buisnesstravel.

Für Geschäftsreisen die Strecke auswählen und beim Bezahlen die Voreinstellung «Business» anklicken, unter «Referenz 1» die Kostenstelle//Auftragsnummer (z.B. 866) und unter «Referenz 2» den Reisegrund (z.B. Sitzung BLV) angeben, siehe auch Anhang II. Sparbillette, nahe Auslandreisen, Tram/Bus, alles ist möglich. Die Rechnung geht dann direkt an RADIX. Billette können auch gebucht werden.

Bei privaten Fahrten gilt es darauf zu achten, wieder auf das private Zahlungsmittel zu wechseln.

b. Für Mitarbeitende, welche die GA-Kosten (Anteil RADIX gemäss Anstellungsgrad, abzüglich Halbtax-Kosten) oder die Kosten für ein kantonales Verkehrs-Verbundabonnement (z.B. ZVV) erreichen, kann die Leitende einen Antrag an die Geschäftsleitung stellen.

c. Mitarbeitende, die privat über GA verfügen, können die Geschäftsfahrten sowie die jährlichen Kosten, die einem Halbtaxabo entsprechen, weiterhin über die Spesen abrechnen.