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Handbuch RADIX für Mitarbeitende




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3. September 2026

3. Finanzen, Spesen, Honorare und Unterschriften

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3.2 Honorare und Unterschriften

Honorar- und Unterschriftenregelung ab 2024


Verabschiedet von der Geschäftsleitung am 22.08.2023. Die Ansätze sind verbindlich. Anpassungen sind nur nach Absprache mit der Geschäftsleitung möglich.

Dies ist ein internes Dokument - nicht zur Weitergabe bestimmt!

Offerten mit Jahrespensen

Der Ansatz mit Jahrespensen findet bei grösseren Aufträgen Anwendung, die mehr als 350 Arbeitsstunden jährlich (innerhalb von 12 Monaten) umfassen, wie bspw. für die Umsetzung eines mehrjährigen Auftrages, Projektes oder Programms.

Die gesamten zur Leistungserbringung erforderlichen Stellenprozente werden in Rechnung gestellt.

Lohnkosten, Betriebskosten und übliche Spesen sowie allfällige MwSt. sind inbegriffen.

Ansatz Facharbeit für Offerten: 1'200.00 pro Tag (entspricht einem Jahresansatz von 276'000.00)

Ansatz Administration für Offerten: 800.00 pro Tag (entspricht einem Jahresansatz von 184'000.00)


Offerten mit Stunden- oder Tagesansatz

Der Stunden- oder Tagesansatz findet bei kleineren Aufträgen Anwendung, die weniger als 350 Arbeitsstunden jährlich (innerhalb von 12 Monaten) umfassen, wie bspw. für die Durchführung von einzelnen Seminaren, Beratungen, Coachings oder die Erstellung von einzelnen Grundlagen, Konzepten, Publikationen etc.

Es wird der effektive Aufwand in Rechnung gestellt, d.h. sämtliche Arbeitsstunden für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Dienstleistung. Für Arbeiten RADIX-intern und vor Ort wird der ganze Ansatz verrechnet, für die Reisezeit der halbe Ansatz.

Sämtliche Nebenkosten und allfällige MwSt. sind inbegriffen. Spesen werden zusätzlich verrechnet.

Ansatz Facharbeit für Offerten: 185.00 pro Stunde (entspricht einem Tagesansatz von 1'554.00)

Ansatz Administration für Offerten: 115.00 pro Stunde (entspricht einem Tagesansatz von 966.00)

Unterschriftenregelung

Gemäss Stiftungsreglement Art. 4 besteht der Grundsatz des kollektiven Zeichnungsrechtes zu zweien. Für Offerten und Verträge mit Auftrag- und Geldgebenden gilt:

bis CHF 30‘000.00 Leitende einer operativen Einheit zu zweien mit deren Stellvertretung oder einem Mitglied der Geschäftsleitung

über CHF 30‘000.00 Leitende einer operativen Einheit zu zweien mit einem Mitglied der Geschäftsleitung

Honorar- und Unterschriftenregelung ab 2024