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28. April 2022 | Daniel Betschart und Ingrid Broger, Pro Juventute Medienkompetenz (Kapitel 8.5)

08 Mobbing? – Nicht in unserer Schule!

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8.5 Vertiefung zu Cybermobbing

Cybermobbing ist Mobbing im Internet und findet über digitale Kommunikationskanäle statt. Dies kann in sozialen Netzwerken (z.B. TikTok, Snapchat, Instagram), Videoportalen (wie YouTube, Twitch), durch Messenger (z.B. WhatsApp, Telegram, Signal) oder auch in Games (bspw. Minecraft, Roblox, Fortnite, Sims) bzw. deren sekundären Kanäle (z.B. Discord) geschehen.

Während sich das analoge Mobbing meist auf einen Ort beschränkt, gibt es für die von Cybermobbing betroffenen Personen oft keinen Rückzugsort mehr. Beschimpfungen, abschätzige Bemerkungen oder Gerüchte verbreiten sich schnell und können beim Cybermobbing rund um die Uhr, überall und aus verschiedenen Gründen (ethische Zugehörigkeit, Alter, Geschlecht, Religion, emotionale und sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität etc.) geschehen. Auch «Hate Speech» kann durch Herabsetzung von einzelnen Personen/Gruppen eine Form von Cybermobbing sein. Ebenso kann Cybermobbing aus Sexting resultieren. Die Zahlen in der Abbildung zeigen, dass Cybermobbing keine Ausnahmeerscheinung ist und entsprechend ernst genommen werden muss.

8.5 Cybermobbing Zahlen Abbildung: Jugend und Medien, Cybermobbing – blossgestellt und fertiggemacht (www.jugendundmedien.ch)

Die Folgen von Cybermobbing sind sehr unterschiedlich und hängen auch stark mit der psychischen Widerstandsfähigkeit der Betroffenen sowie mit der Unterstützung zusammen, die sie aus ihrem Umfeld erhalten. Mögliche Folgen für Gemobbte, Mobbende und die gesamte Klasse/Peergroup werden im Kapitel 8.1 aufgezeigt.

Mobbing vs. Cybermobbing

Personen, die online gemobbt wurden, wurden mehrheitlich auch offline gemobbt. Schüler:innen, die andere online mobben, tun dies häufig auch offline. Wer andere offline mobbt, tut dies mit höherer Wahrscheinlichkeit auch online [1].

Es ist davon auszugehen, dass sich die beiden Formen überschneiden und Mobbingprozesse sowohl analog wie auch online stattfinden. Deshalb ist bei der Analyse eines Cybermobbingvorfalls stets zu überprüfen, ob die betroffene Person auch offline gemobbt wird. Kann eine Mobbingsituation in der Schule gelöst werden, stoppen meist auch die Cybermobbingattacken. Interventionen und Massnahmen sollten aber bei gleichzeitigem Auftreten von Mobbing und Cybermobbing auch auf beiden Ebenen umgesetzt werden.

Im Gegensatz zu Mobbing hat Cybermobbing noch einige Eigenheiten, die den Prozess des Mobbings verändern können:

  • Anonymität der Täterschaft
    Wer online agiert, kann sich je nach Plattform ein falsches Profil (Profilbild, Namen, Geschlecht, Alter etc.) anlegen. Das ist meist einfach und in der Regel ohne Konsequenzen seitens der Plattformbetreibenden. Die Täter:innen können so teilweise unerkannt handeln, und diese Anonymität kann dazu führen, dass sie skrupelloser agieren als bei analogem Mobbing. Auch, weil die Hemmschwelle niedriger ist, andere zu beleidigen, wenn man der Person nicht direkt gegenübersteht und so eine direkte Auseinandersetzung vermeiden kann.
  • Verfügbarkeit der Inhalte
    Via soziale Medien und Internetplattformen können Inhalte einfach geteilt und vervielfältigt werden. Selbst wenn Inhalte auf ursprünglich privaten Profilen veröffentlicht werden: Schnell ist davon eine Kopie (z.B. Bildschirmfoto) erstellt, die auf anderen Kanälen erneut geteilt werden kann. Somit wird im Vergleich zum analogen Raum ein grösserer Personenkreis Zeuge einer Handlung und die Wirkung auf die Gemobbten verstärkt sich. Weil Inhalte vervielfältigt und auf unterschiedlichen Servern gespeichert werden, können sie auch kaum mehr ganz gelöscht werden und bleiben für lange Zeit verfügbar oder tauchen immer wieder auf.
  • Erreichbarkeit
    Sowohl die Inhalte als auch die Betroffenen selbst sind durch das Internet stets erreichbar. Mit dem Smartphone sind Kinder und Jugendliche oft durchgehend mit dem Internet verbunden und haben Zugriff auf Apps und Online-Plattformen. Was im analogen Raum auf dem Pausenplatz und dem Schulweg passiert, wird online im Internet weitergeführt. Angriffe können so jederzeit stattfinden. Dies lässt kaum noch einen geschützten Raum zu und beeinflusst alle Lebensbereiche der betroffenen Person.

Worin Cybermobbing sich von analogem Mobbing nicht unterscheidet: Es handelt sich um ein Gruppenphänomen. Im Kapitel 8.1 wird beschrieben, warum Mobbing ein sozial-ökonomisches Problem darstellt und von der Gruppendynamik lebt. Auch die einzelnen Rollen der involvierten Personen werden im Detail ausgeführt.

8.5 Cybermobbing Zyklus Abbildung: Cybermobbing-Zyklus, in Anlehnung an Berger (2016) und Sticca et al. (2013)

Merkmale von Cybermobbing

Cybermobbing kann Folgendes beinhalten (Liste nicht abschliessend) [2]:

  • Anschwärzen, Gerüchte verbreiten: absichtliche Verleumdung durch Posten, Teilen oder Versenden von Gerüchten/Lügen mit dem Ziel, den Ruf einer Person zu ruinieren.
  • Ausschluss, Ausgrenzung: bewusstes Ausgrenzen von Personen, etwa aus einer Chatgruppe, einer Community oder einem Online-Spiel.
  • Beleidigung, Beschimpfung: Versenden von bösartigen oder gemeinen Nachrichten, Posten von verletzenden Kommentaren und Pöbeleien.
  • Schikanieren, Belästigung: wiederholtes Senden oder Posten von bösartigen, gemeinen, beleidigenden Nachrichten, Fotos oder Videos.
  • Auftreten unter falscher Identität: sich als die andere Person ausgeben und in deren Namen online Dinge tun, die sie in Schwierigkeiten bringen. Dies kann durch Erstellen eines Fake-Profils geschehen, oder durch Einloggen in ein fremdes Profil.
  • Blossstellung: Veröffentlichung privater Gewohnheiten und intimer Geheimnisse gegen den Willen oder ohne das Wissen der betroffenen Person mittels Text, Video oder Foto.
  • Vertrauen missbrauchen: jemandem intime Details, Geheimnisse oder peinliche Aufnahmen entlocken, um diese anschliessend zu verbreiten oder die Person zu erpressen.
  • Bedrohung: direkte oder indirekte Ankündigung realer, physischer oder psychischer Gewalt.

Beispiele für Cybermobbing

Beispiel 1: Joya erstellt auf WhatsApp einen Gruppenchat. Als Profilbild hat sie ein Foto von Marie (ihrer Mitschülerin) bearbeitet, worauf Marie lächerlich dargestellt wird. Als Gruppennamen wählt Joya «Schlampenmarie». Sie lädt Klassenkolleg:innen in die Gruppe ein. Gemeinsam lästern sie über Marie und planen Gemeinheiten, die sie in der Schule umsetzen wollen. Marie erfährt von einer Kollegin von diesem Gruppenchat.

Beispiel 2: Lorenz bittet bei der Schulsozialarbeit um ein Gespräch. Er zeigt der/dem Mitarbeitenden Posts, die er selbst auf seine Instagram-Seite gestellt hatte, und Kommentare, die zwei Mitschüler dazu schrieben.
Auf den von Lorenz veröffentlichten Bildern sieht man ihn beim Krafttraining. Die Kommentare von den anderen Jungs sind: «Du siehst aus wie eine Schwuchtel, kannst aufhören mit Trainieren du Opfer.» Oder: «Ich zeig dir, wie stark du bist. Morgen hau ich dir in die Fresse, dass du nur noch mit einem Trinkrohr essen kannst.»

Beispiel 3: Eine Mutter wendet sich bei der Lehrperson ihres Sohnes, weil sie nicht weiss, wie sie mit einer Situation umgehen soll, die ihr Sohn ihr anvertraut hat: Er wurde von einem Klassenkameraden über ein Online-Spiel schikaniert. Der Mitschüler, der in der Schule so getan hatte, als würde er sich mit ihrem Sohn verstehen, lud ihn zu einem Online-Videospiel ein. Er griff ihn im Spiel an, ging dabei weit über die Grenzen des Spiels hinaus und schickte ihm wiederholt Drohungen und Einschüchterungsnachrichten. Der betroffene Schüler hat nun Angst, in die Schule zu gehen und den Mitschüler zu treffen.

Information als wichtiger Bestandteil der Prävention

Zur Prävention gehört – wie beim analogen Mobbing – die Stärkung der Schutzfaktoren (vgl. Kapitel 8.2.2 und Kapitel 8.4), die Aufklärung und Sensibilisierung der Schüler:innen über Cybermobbing, die Wissensvermittlung zu Handlungsmöglichkeiten bei Vorfällen sowie die Entwicklung von Strategien zur Cybersicherheit. Dies ist umso wichtiger, weil Cybermobbingsituationen für Aussenstehende schwieriger zu beobachten sind, da Kinder und Jugendliche im Internet meist unter sich bleiben und Erwachsene kaum Einblick erhalten.

Die Schüler:innen sollten:

  • Informationen zum Datenschutz erhalten (z.B. sicheres Passwort, kein Veröffentlichen von persönlichen Angaben oder intimen Fotos/Videos, Bewusstsein über das Teilen im Internet/Öffentlichkeit),
  • Cybermobbing erkennen lernen (wann ist es Cybermobbing, wo und wie kommt es vor?),
  • förderliche Vorgehensweisen im Fall einer Cybermobbingattacke als Betroffene und Zuschauende erlernen (vgl. weiter unten «Wichtige Tipps für Betroffene»,
  • Informationen zur Häufigkeit, den Auswirklungen und Gefahren von Cybermobbing erhalten,
  • sich in der Klasse mit Beispielen durch Fallbearbeitung und Diskussion auseinandersetzen,
  • Gesetzesverstösse bei Cybermobbing aufgezeigt erhalten,
  • Kenntnisse zu Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten innerhalb und ausserhalb der Schule haben, um sich möglichst schnell und niederschwellig Hilfe holen zu können.

Cybermobbing und das Gesetz: Wann soll die Polizei eingeschaltet werden?

Cybermobbing ist wie Mobbing kein eigenständiger Straftatbestand. Handlungen bei Cybermobbing können jedoch gesetzlich verboten sein und angezeigt werden. Mögliche und typische Straftatbestände, die bei Cybermobbing (zum Teil auch bei Mobbing) erfüllt sein können, sind:

  • Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB)
  • Datenbeschädigung (Art. 144bis Ziff. 1 StGB)
  • Erpressung (Art. 156 StGB)
  • Üble Nachrede (Art. 173 StGB)
  • Verleumdung (Art. 174 StGB)
  • Beschimpfung (Art. 177 StGB)
  • Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte (Art. 179quater StGB)
  • Unbefugtes Beschaffen von Personendaten (Art. 179novies StGB)
  • Drohung (Art. 180 StGB)
  • Nötigung (Art. 181 StGB)

Wann die Polizei eingeschaltet werden soll, kann nicht allgemein beantwortet werden. Jede Situation muss individuell analysiert und eingeschätzt werden. Verschiedene Ratgeber empfehlen denn auch unterschiedliche Zeitpunkte. Die Polizei selbst empfiehlt, sie sofort zu involvieren, wenn eine erste Intervention nicht funktioniert hat [3].

Zunächst ist es wichtig, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten darüber informiert sind, dass die Schule Mobbing und Cybermobbing nicht toleriert und die Klasse/Schule beim Auflösen von Vorfällen begleitet. So wissen die Eltern, dass sie sich bei Kenntnissen zu (Cyber-)Mobbing und Straftaten direkt an die Lehrpersonen, Schulleitung oder Schulsozialarbeit wenden können. Diese übernehmen die Verantwortung für die Intervention, involvieren als Lehrperson/Schulsozialarbeit die Schulleitung und besprechen die Vorgehensweise mit den betreffenden Erziehungsberechtigten und mit dem gemobbten Kind oder der/dem Jugendlichen.

Bei einer akuten Gefährdung – beispielweise einer Drohung wie im Beispiel 2 oben – muss umgehend reagiert werden. Im Zentrum stehen der Schutz und die Gesundheit der Schüler:innen und das Auflösen des Cybermobbingvorfalls. Eventuell hilft als erste Massnahme ein Gespräch mit den Täter:innen, in dem ihnen aufgezeigt wird, dass ihre Handlungen Straftaten sind und sie angezeigt werden können.

Je nach Situation ist der Einbezug der Polizei dringend nötig, um Unterstützung und Sicherheit für die gemobbte Person zu gewährleisten. Ausserdem kann die Polizei Daten (z.B. auch private Smartphones der Schüler:innen) beschlagnahmen, an die die Schule nicht gelangt, beispielsweise bei anonymem Cybermobbing oder die Einsicht von Daten privater Geräte. Die Polizei hat also Mittel und Möglichkeiten, die anderen Institutionen verwehrt bleiben, was sie zu einer Partnerin für schwerwiegende und weit fortgeschrittene Fälle macht. Es gilt aber zu berücksichtigen, dass die Involvierung der Polizei (je nach Delikt) nicht zurückgewiesen werden kann. Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) empfiehlt unter diesem Aspekt, dass eine Anzeige bei der Polizei nur zu wählen ist, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Mit einem rechtlichen Verfahren kann sich die Situation unter Umständen verschlimmern [4].

8.5 Cybermobbing Orientierungshilfe Abbildung: Orientierungshilfe bei missbräuchlicher Mediennutzung (www.jugendundmedien.ch, Broschüre «Medienkompetenz im Schulalltag», 2021)

Bei einer Cybermobbingattacke gibt es folgende Empfehlungen, die sowohl für die Betroffenen wie auch für die sie Begleitenden unterstützend wirken [5].

  • Nicht online antworten: Wer online gemobbt wird, sollte auf keinen Fall ebenfalls online antworten. Das könnte weitere Beleidigungen und eine Eskalation provozieren.
  • Hilfe holen: Unterstützung und Trost durch Vertrauenspersonen sind zentral. Vertrauenspersonen können Eltern, Lehrpersonen, der schulpsychologische Dienst, Sozialarbeitende oder Freund:innen sein. Hilfe bietet auch die 24-Stunden-Hotline 147 der Pro Juventute per Telefon, SMS und Chat 147.ch.
  • Personen blockieren und Beweise sichern: Personen, die jemanden belästigen, sollten so schnell wie möglich innerhalb des sozialen Netzwerks blockiert oder im Chatforum gemeldet werden. Beweismaterial wie Screenshots von geführten Unterhaltungen, Nachrichten oder Bildern sollte man abspeichern und danach – soweit möglich – online alles löschen. Vorsicht bei verbotenen Inhalten wie illegaler Pornografie: Diese nicht abspeichern oder ausdrucken, sondern für das Weiterleiten von Beweisen dieses Meldeformular verwenden: fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/kriminalitaet/meldeformular.html
  • Was tun? Gemeinsam mit Vertrauenspersonen sollte das weitere Vorgehen abgewogen werden. Häufig helfen klärende Gespräche mit den Beteiligten, wobei Täter:innen und Betroffene nicht miteinander zum Gespräch zitiert und konfrontiert werden sollen. Eine Anzeige bei der Polizei ist nur zu wählen, wenn alle anderen Möglichkeiten (Klärungsversuche) ausgeschöpft sind. Mit einem rechtlichen Verfahren kann sich die Situation unter Umständen verschlimmern (vgl. weiter oben).
  • Schulworkshop Medienprofis: Wissensvermittlung und Auseinandersetzung zum sicheren Umgang mit digitalen Medien, Aufzeigen von Recht und Gesetz im Internet, Kennenlernen von Verhaltensregeln im Internet, Hilfe und Unterstützung.
  • Vertiefung Modul Cybermobbing in Medienworkshops: Wissensvermittlung und Auseinandersetzung zu Cybermobbing, Definition, Gruppenphänomen, Auswirkungen und Vorgehen.
  • Modul Klassen-/Gruppenchat zur freien Nutzung: Wissensvermittlung und Auseinandersetzung zu Chancen und Risiken von Klassen-/Gruppenchats, Regeln und Informationen zu Verhalten im Chat. Bei Interesse der Schüler:innen für einen Klassenchat kann das für Schulen öffentlich verfügbare Modul Klassen-/Gruppenchat von Pro Juventute verwendet werden.  Pro Juventute Open External Share
  • wup App: Die App begleitet Kinder auf Social Media. Sobald es heikel wird, macht sich die App bemerkbar. wup hilft, Gefahren einschätzen zu lernen und Risiken besser zu erkennen. Die App besteht aus zwei Versionen und fördert so das Zusammenspiel zwischen Eltern und Kindern. Hier

1    ZHAW (2016)
2    Hilt et al. (2019)
3    Schweizerische Kriminalprävention (2017)
4    ZHAW (2016)
5    ebd.