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21. Dezember 2021

08 Mobbing? – Nicht in unserer Schule!

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8.4 Mobbing in allen Facetten erkennen und handeln

8.4.1 Früherkennung

Mobbing kann überall vorkommen, im Klassenzimmer, im Sportunterricht, in der Umkleidekabine, auf dem Schulweg, in der Pause, im Klassenchat etc. Folgende Beobachtungen sind in der Früherkennung von Mobbing wichtig [1]:

  • Verhinderung von Kommunikation/Interaktion: Die Gemobbten werden systematisch daran gehindert, sich zu äussern: ins Wort fallen, Anliegen nicht erst nehmen, Andeutungen oder Unterstellungen machen, sich abwenden, Geheimnisse verraten etc.
  • Isolation/Ausgrenzung: Die Gemobbten werden ausgegrenzt und an der Teilnahme an Gruppenaktivitäten gehindert. Aus Furcht, selber zur Zielscheibe zu werden, wenden sich Freund:innen ab: Ausschluss bei (Geburtstags-)Partys, Spielen und Gruppenarbeiten.
  • Zerstörte Integrität: Es wird hinter ihrem Rücken über sie getratscht, sie werden vor anderen lächerlich gemacht (z. B. durch einen Spitznamen), sie werden wegen ihres Aussehens verspottet, es werden Unwahrheiten über sie verbreitet etc.
  • Belästigungen und Gewalt: Den Gemobbten wird körperliche Gewalt zugefügt: stossen, kneifen, Bein stellen, sexuelle Übergriffe etc.
  • Materielle Schädigung: Den Gemobbten wird bewusst ihr Eigentum beschädigt oder entwendet: Schuhe/Kleidungsstücke verstecken/zerstören, Hefte und anderes Material beschmutzen und zerstören, Velo/Kickboard zerstören, Geld einfordern, Znüni wegnehmen/verstecken etc.
  • Demütigungen und Drohungen: Die Gemobbten werden zu peinlichen und demütigenden Handlungen gezwungen und/oder darin gezeigt und/oder damit eingeschüchtert: anpinkeln, Urin trinken lassen, Verbreitung von unvorteilhaften Bildern, Gewaltandrohungen, Blossstellen etc.

Solche Handlungen passieren zu Beginn oft nicht vor den Augen der Schulakteurinnen/-akteure und steigern sich erst mit der Zeit in der Häufigkeit und Intensität. Wird Mobbing bei der Entstehung nicht erkannt bzw. wahrgenommen, ist die Situation häufig nur noch durch sehr aufwändige und drastische Interventionen unter Kontrolle zu bringen.

Hinweis: Alle Handlungen, Aggressionen oder Gewalttätigkeiten sexueller Art (z.B. Verbreitung von Nacktfotos, Sexting, Berührungen usw.) fallen nicht unter Mobbing, sondern unter sexuelle Belästigung. Diese wird strafrechtlich verfolgt und erfordert andere Vorgehensweisen.

8.4.2 Frühintervention

Schulakteurinnen und -akteure müssen bei problematischen Entwicklungen, wie sie oben beschrieben sind, adäquat intervenieren. Beobachtete Veränderungen einzuordnen und angemessen zu reagieren, braucht ein geschultes Auge und ein systematisches Vorgehen. Folgende drei Aspekte sind dabei unabdingbar:

  1. Die Schule erarbeitet einen Handlungsleitfaden. Darin definiert sind Zeitpunkt und Art der Intervention sowie die Zusammenarbeit mit Schulleitung, Lehrpersonen, Schulsozialarbeit, schulpsychologischer Dienst, Eltern/ Erziehungsberechtigten, Behörden und externen Institutionen. Ein Handlungsleitfaden schafft Klarheit und Sicherheit in schwierigen und emotionalen Situationen.
  2. Die Schulakteurinnen und -akteure wissen, wann die Eltern/Erziehungsberechtigten, Behörden oder externe Fachstellen informiert und einbezogen werden müssen bzw. welche interne und externe Hilfe zu welchem Zeitpunkt bei welchen Beobachtungen/Vorkommnissen beigezogen werden kann oder muss.
  3. Die Schulakteurinnen und -akteure kennen ihre Rolle und Funktion bei Früherkennung & Frühintervention. Z.B. sind Lehrpersonen oft Früherfasser:innen, da sie die meiste Zeit mit den Kindern und Jugendlichen verbringen (im Klassenzimmer, Pausenaufsicht etc.). Sie müssen zu ihrem Schutz ihre persönlichen Grenzen kennen und akzeptieren. Das heisst, dass sie frühzeitig z.B. die Schulsozialarbeit in die Verantwortung und Intervention einbeziehen.

Frühintervention in der Schule – ein exemplarischer Leitfaden

Sucht, Gewalt und soziale Ausgrenzung kommen in den besten Schulen vor. Der Leitfaden von Akzent Luzern unterstützt Schulen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die problematische Verhaltensweisen zeigen. Er zeigt auf, wie die Früherkennung durch ein koordiniertes Vorgehen nach den Schritten Erkennen – Reflektieren – Handeln geführt werden kann.

Wird ein Frühinterventionskonzept an einer Schule gemeinsam erarbeitet, entsteht eine Grundhaltung des Hinschauens und Handelns. Zuständigkeiten, Vorgehen und Kommunikation werden geregelt. Lehrpersonen und weitere Beteiligte erhalten Handlungssicherheit und werden entlastet.

Eine vorgängige Vernetzung mit Fachstellen (Schulsozialarbeit, Schulpsychologische Dienst, Polizei und weitere Beratungsstellen) entlastet und unterstützt die Lehrpersonen bei der Planung des weiteren Vorgehens und ermöglicht die Triage von Betroffenen zu den jeweiligen Hilfsangeboten.

Die Vernetzung mit Fachstellen, die Weiterbildung und Schulung der Personen im schulischen Kontext bilden das Fundament für Erkennen und Handeln in Problemsituationen.

Leitfaden und Checklisten zum Umgang mit (sucht-)gefährdeten Kindern/Jugendlichen (Akzent Luzern) 

Handlungsschritte bei Verdacht auf Mobbing

 Grundsätzlich gilt: Für ein geeignetes und angemessenes Vorgehen muss der konkrete Fall immer einzeln analysiert und dann entsprechend methodisch vorgegangen werden (vgl. auch die Abbildung «Orientierungshilfe bei missbräuchlicher Mediennutzung» im Kapitel 8.5 zu Cybermobbing). Bestrafungen können kontraproduktiv wirken, oft sind nichtbeschuldigende, aufklärende, ressourcen- und lösungsorientierte Interventionsmassenahmen förderlicher (z.B.: der «No Blame Approach», siehe Box).

«No Blame Approach»

Der «No Blame Approach» («Ohne-Schuld-Ansatz») ist eine Interventionsmethode gegen Mobbing. Die Besonderheit des Ansatzes ist es, Mobbing nicht zu bestrafen und keine Schuldzuweisung von Mobbenden und Gemobbten vorzunehmen. Der genaue Hergang des Vorfalls und seine Vorgeschichte werden nicht rekonstruiert, Rechtfertigungen der Mobbenden sind daher nicht erforderlich. Im Vordergrund steht die Lösung des Mobbingproblems. Charakteristisch ist weiterhin die Unterstützungsgruppe, die von dem/der Gemobbten zusammengestellt wird, d.h., er/sie wählt Schüler:innen aus, die aktiv zu einer Auflösung des Mobbings beitragen können. Grundlegendes Ziel sind die Verhinderung bzw. Auflösung von Mobbing sowie die Förderung der sozialen Kompetenzen der Schüler:innen.

Weiterführende Literatur und Links

  • Blum, H. & Beck, D. (2010). No Blame Approach. Köln.
  • Szaday, Ch. (2008). Mobbing-Interventionen mit dem «No Blame Support Group Approach». In: Drilling, M.; Steiner, O. & Davolio, M. E. (Hrsg.): Gewalt an Schulen. Forschungsergebnisse und Handlungskonzepte. Zürich, S. 184–195.
  • no-blame-approach.de
  • Weiterbildungsangebot von der Akademie für Lerncoaching: No Blame Approach: Mobbing-Interventionsansatz ohne Schulzuweisung

 

Es gibt auch weitere empfehlenswerte Ansätze, siehe wie z.B. Leitfaden für die Schulgemeinschaft im Umgang mit Mobbing des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (2018) Wien (Download hier).

1. Erkennen

Nehmen Sie Anzeichen zu Mobbing wahr oder werden Sie auf solche hingewiesen, sollte erst differenziert werden, ob es sich um eine Konfliktsituation (vgl. Definition im Kapitel 8.1), einen Streit, einen einmaligen Vorfall oder um Mobbing handelt. Holen Sie sich weitere Rückmeldungen ein, beispielsweise durch eine anonyme Klassenumfrage.

2. Reagieren

Bei einem Mobbingvorfall braucht es ein schnelles Intervenieren und Begleiten durch Erwachsene, die den beteiligten Kindern und Jugendlichen aus dieser Situation helfen und Sofortmassnahmen ergreifen, um den Schaden zu begrenzen.

Zuerst wird mit der gemobbten Person selbst und anschliessend mit deren Eltern/Erziehungsberechtigten ein Gespräch geführt, wobei informiert und orientiert wird. Zu möglichen Massnahmen wird das Einverständnis der gemobbten Person eingeholt. Es ist wichtig, dass nicht über ihren Kopf hinweg entschieden, sondern ein vertrauensvoller Umgang gepflegt wird.

Anschliessend findet mit den Mobbenden ein Gespräch statt. Dabei wird die Haltung der Schule deutlich gemacht, dass Mobbing an der Schule nicht geduldet ist. Mobbende werden mit der Tat konkret konfrontiert, auf Schuldzuweisungen oder Sanktionen wird aber verzichtet («No Blame Approach»). Rechtliche Konsequenzen (mögliche Straftatbestände siehe Box) und Grenzsetzungen der Schule werden aufgezeigt.

Beim Beispiel 3 aus dem Kapitel 8.5 «Vertiefung zu Cybermobbing» («Oben-ohne-Bild» im Klassenchat) würde dies bedeuten, sich zuerst einen Überblick zu verschaffen: Wo ist das Foto überall verbreitet worden? Wer hat es gespeichert oder weitergesendet? Die betreffenden Schüler:innen werden dann aufgefordert, das Foto sofort überall zu löschen (auch in sozialen Netzwerken), weil sie sich sonst strafbar machen.

Weiter werden den Schüler:innen Möglichkeiten zur Reflexion und Unterstützung angeboten, um ihr Verhalten ändern zu können.

Mögliche Straftatbestände bei Mobbing

Mobbing ist kein eigenständiger Straftatbestand. Handlungen können jedoch gesetzlich verboten sein und angezeigt werden. Mögliche und typische Straftatbestände, die bei Mobbing erfüllt sein können, sind:

  • Erpressung (Art. 156 StGB)
  • Üble Nachrede (Art. 173 StGB)
  • Verleumdung (Art. 174 StGB)
  • Beschimpfung (Art. 177 StGB)
  • Drohung (Art. 180 StGB)
  • Nötigung (Art. 181 StGB)
  • Diebstahl (Art. 139 StGB)

Wann die Polizei eingeschaltet werden soll, kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern die Situation sollte immer individuell analysiert und eingeschätzt werden. Bei Cybermobbing kommen noch weiter typische Straftatbestände dazu, vergleichen Sie hierzu das Kapitel 8.5.

3. Nachbegleitung

Mit den beteiligten Personen (Gemobbte, Mobbende, Zuschauende etc.) werden nach den ersten Massnahmen getrennt Gespräche geführt, um festzustellen, ob die Intervention erfolgreich war und die Mobbingsituation beendet ist. Wenn die Intervention nicht zum Erfolg führte, können/müssen weitere Massnahmen folgen und/oder die Polizei eingeschaltet werden (vgl. auch Kapitel 8.5).

Weitere Informationen zu Früherkennung & Frühintervention als Basis auch für andere Auffälligkeiten finden Sie im Kapitel 6. Das Tool 7 unterstützt Sie ausserdem bei der Entwicklung eines Handlungsleitfadens.

1   Alsaker (2017)